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   BVerwG, 23.02.2001 - 3 B 145.00, 3 PKH 41.00   

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https://dejure.org/2001,15700
BVerwG, 23.02.2001 - 3 B 145.00, 3 PKH 41.00 (https://dejure.org/2001,15700)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.2001 - 3 B 145.00, 3 PKH 41.00 (https://dejure.org/2001,15700)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 3 B 145.00, 3 PKH 41.00 (https://dejure.org/2001,15700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" einer Rechtsfrage - Zulässigkeit einer Divergenzrüge durch Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung eines Rechtssatzes - "Bezeichnung" eines Verfahrensfehlers - Verletzung der Regeln eines fairen Verfahrens durch ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2001 - 3 B 145.00
    Somit kann der Vortrag der Beschwerde, das Instanzgericht habe Gesichtspunkte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 - "übersehen", diese Voraussetzungen nicht erfüllen.
  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2001 - 3 B 145.00
    Sollte darin - was nahe liegt - eine weitere selbständige Begründung der Klagabweisung zu sehen sein, so könnte die Nichtzulassungsbeschwerde schon deshalb keinen Erfolg haben, weil nicht zu beiden Begründungsteilen ein Zulassungsgrund vorgetragen worden ist (stRspr. vgl. nur Beschluss vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 -, Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2001 - 3 B 145.00
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann "bezeichnet" (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 8 B 166.99

    Anforderungen an die Darlegung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2001 - 3 B 145.00
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung eines derartigen Rechtssatzes im angefochtenen Urteil genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (vgl. Beschluss vom 13. Juli 1999 - BVerwG 8 B 166.99 - Buchholz § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 8 B 9.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2001 - 3 B 145.00
    Diese Bestimmung berechtigt die Richter nicht - geschweige denn verpflichtet sie - an die Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das zu setzen - was sie nach Meinung der Richter - zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (vgl. Beschluss vom 29. August 1989 - BVerwG 8 B 9.89 -, Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17).
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